Als getaufte Menschen sind wir geliebte Söhne und Töchter Gottes und mit ihm in Ewigkeit verbunden. Doch aus menschlicher Schwachheit sondern wir uns immer wieder von Gott ab und handeln anders als es für die Liebe dieser göttlichen Verbindung konsequent wäre. Wir nennen diese Absonderung und das entsprechende Verhalten daraus auch Sünde. Doch auch wenn wir uns von Gott abgesondert haben: Gottes bleibt uns treu und will uns auch weiterhin seine Liebe schenken.
Um die Absonderung von Gott zu überwinden, hat Christus seinen Jüngern den Auftrag gegeben, in seinem Namen den Menschen die Sünden zu vergeben. Diesen Dienst tun heute die Priester, wenn sie das Sakrament der Versöhnung erteilen.
Im Laufe der Geschichte haben sich verschiedene Formen herausgebildet wie, wie dieses Sakrament erteilt wird. Um es in einer angemessenen Anonymität zu tun, in der es weniger um die Person des Priesters und um die persönliche Beziehung zum Beichtenden geht und um es auch einer größeren Anzahl von Menschen möglich zu machen, einzeln ihre Sünden zu bekennen, ist seit vielen Jahrhunderten der sogenannte Beichtstuhl ein geeigneter Ort. Man findet ihn in allen katholischen Kirchen. An ihm sitzt zu bestimmten Zeiten ein Priester, der bereit ist, Menschen zuzuhören und ihnen die vergebende Liebe Gottes im Sakrament zuzusprechen.
Neben dieser Form hat sich in der heutigen Zeit auch wieder das sogenannte Beichtgespräch etabliert. Ein Beichtgespräch kann mit jedem Priester unabhängig vom Ort (ob im Pfarrhaus, in einem Beichtzimmer oder anderswo) vereinbart werden. In solch einem Gespräch teilt der Beichtende dem Priester mit, was ihm auf dem Herzen liegt, was ihn von Gott und den Menschen trennt und was ihn als Schuld belastet. Dabei kann es zu einem lebendigen und zukunftsermutigendem Dialog mit dem Priester kommen. Zum Abschluss dieses Gespräch steht wie bei der Beichte im Beichtstuhl die Erteilung des Sakramentes durch die Absolutionsformel, die der Priester spricht.
Wer sich mit einem freien Gespräch eher schwertut, dem bietet sich weiterhin die traditionelle Form der Beichte an. Sie besteht aus folgenden Schritten:
Nachdem der Beichtstuhl betreten wurde, begrüßt der Priester den Beichtenden. Dieser macht anschließend das Kreuzzeichen und spricht: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.
Daraufhin antwortet der Priester: Gott, der unser Herz erleuchtet, schenke dir wahre Erkenntnis deiner Sünden und seiner Barmherzigkeit.
Antwort: Amen.
Es folgen das Bekenntnis der Sünden und das Beichtgespräch. Dabei übernimmt der Beichtende eine Buße – zumeist in Form eines Gebets – zur Genugtuung für seine Sünden.
Anschließend spricht der Beichtende ein kurzes Reuegebet und der Priester erteilt die Absolution mit folgenden Worten: Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Antwort: Amen.
Daraufhin entlässt der Priester den Gläubigen. Er hat mit folgenden Worten des Priesters Vergebung für seine Sünden empfangen:Der Herr hat dir die Sünden vergeben. Geh hin in Frieden.
Damit in der Absolution durch den Priester die Versöhnung mit Gott und der Gemeinschaft der Glaubenden ausgesprochen werden kann, bedarf es:
Bekennt ein Christ im Sakrament der Beichte seine Sünden, ist der Priester zur völligen Geheimhaltung verpflichtet. Egal wie schwerwiegend mögliche Argumente sein können, der Priester kann vom Beichtgeheimnis nicht entbunden werden. Vor Gericht kann er das Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen.
In den meisten Kirchen unserer Pfarreiengemeinschaft sind die Beichtstühle so umgebaut, dass sie sowohl die traditionelle Form der anonymen Beichte als auch des offenes Beichtgesprächs ermöglichen. Jeweils einer der beiden äußeren Eingänge führt zu einer Möglichkeit, dem Priester gegenüber zu sitzen, um ein offenes Beichtgespräch zu führen, der jeweils andere ermöglicht die Beichte im Knien vor einem Gitter, das den Beichtenden vom Priester trennt und im Halbdunkel gehalten ist.
In unserer Pfarreiengemeinschaft werden vor den Festen Weihnachten und Ostern bestimmt Zeiten bekannt gegeben, an denen in der jeweiligen Kirche ein Priester im Beichtstuhl für die Erteilung des Versöhnungssakramentes bereit ist. Außerdem ist nach jeder Pilgermesse in der St. Judas-Thaddäus-Wallfahrtskirche in Heisterbacherrott Beichtgelegenheit. Pilgermessen finden an jeden ersten Mittwoch im Monat um 14:30 Uhr und in der Wallfahrtsoktav im Oktober statt.
Ansonsten stehen unsere beiden Priester, Pfarrer Markus Hoitz und Pfarrvikar Alexander Wimmershoff auch zu anderen Zeiten zur Beichte zur Verfügung. Sie bitten jedoch um vorherige Terminabsprache. Pfr. Hoitz ist zu erreichen unter der Telefonnummer 02244 2231, Pfarrvikar Wimmershoff unter der Nummer 02244 9020270.
Neben dem Angebot der Einzelbeichte gibt es in unserer Pfarreiengemeinschaft in der Advents- und Fastenzeit als Vorbereitung auf die Hochfeste einen Bußgottesdienst. Dabei sind die Gläubigen eingeladen, miteinander das eigene und das gemeinschaftliche Leben zu bedenken, sich zu besinnen, den Zuspruch aus dem Wort Gottes zu hören und den versöhnenden Segen zu empfangen.
Allerdings ersetzt die Bußfeier die persönliche Beichte nicht. Vielmehr ist sie eine eigene, jedoch nicht sakramentale Form der Versöhnung.
Die Kinder werden im Rahmen der Kommunionvorbereitung auf die Bedeutung und die Praxis der Beichte vorbereitet und empfangen dann auch zum ersten Mal dieses Sakrament.
Auch im Rahmen der Firmvorbereitung wird dies in anderer Form noch mal aufbereitet.