Der Kirchenvorstand der Pfarrgemeinde St. Margareta Stieldorf verwaltet das Vermögen unserer Pfarrgemeinde. Die Mitglieder werden für die Zeitdauer von 6 Jahren gewählt.
Der Kirchenvorstand ist u.a. für alle Liegenschaften der Pfarrei zuständig – gleich ob es sich um bebaute oder unbebaute Grundstücke oder Gebäude samt Denkmalpflege handelt sowie für die Wahrung der damit verbundenen Rechte und Pflichten – und für die sonstige Vermögensverwaltung. Auch für den Bereich des der Pfarrgemeinde angeschlossenen Kindergartens in Stieldorf sowie für das Seniorenhaus in Stieldorf trägt der Kirchenvorstand Mitverantwortung. In seinen Sitzungen berät er über die Finanzplanung, anstehende Renovierungen, Neuanschaffungen, Liegenschafts-, Personalangelegenheiten und vieles mehr. Die Sitzungen des Kirchenvorstandes sind nicht öffentlich.