Kirchenvorstände

Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Pfarrgemeinde. Er vertritt die Gemeinde und das Vermögen. Diese Aufgabe regelt das "Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens" vom 24.07.1924. Der Kirchenvorstand kann also auf eine lange Tradition verweisen.

Der Verwaltung des Kirchenvorstandes unterliegen alle Vermögenswerte der Gemeinde. Der Kirchenvorstand ist also u. a. für alle Liegenschaften der Pfarre zuständig -gleich ob es sich um bebaute oder unbebaute Grundstücke, Gebäude samt Denkmalpflege handelt sowie für die Wahrung der damit verbundenen Rechte und Pflichten- und für die sonstige Vermögensverwaltung.

Dem Kirchenvorstand gehören folgende Mitglieder an:

Mit Stimmrecht Pfarrer Markus Hoitz
Hubert Czaja
Michael Dirkes
Alexander Goll
Heinz Werner Hermanns
Gerd Mainzer
Dr. Adrian Overberg
Jens Trasberger
Georg Wagner

Pfr. Markus Hoitz
1. Vorsitzender
Heinz Werner Hermanns
Geschäftsführer
Chronik 1953 - 2007 Kirchenvorstand Thomasberg

Chronik 1866 - 2007 Kirchenvorstand Heisterbacherrott

Chronik des gemeinsamen KV Gemeinsamer Kirchenvorstand Thomasberg-Heisterbacherrott seit 2009


Sicherheitshinweis für die Benutzung der Gebäude