Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Pfarrgemeinde. Er vertritt die Gemeinde und das Vermögen. Diese Aufgabe regelt das "Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens" vom 24.07.1924. Der Kirchenvorstand kann also auf eine lange Tradition verweisen.
Der Verwaltung des Kirchenvorstandes unterliegen alle Vermögenswerte der Gemeinde. Der Kirchenvorstand ist also u. a. für alle Liegenschaften der Pfarre zuständig -gleich ob es sich um bebaute oder unbebaute Grundstücke, Gebäude samt Denkmalpflege handelt sowie für die Wahrung der damit verbundenen Rechte und Pflichten- und für die sonstige Vermögensverwaltung.
Dem Kirchenvorstand gehören folgende Mitglieder an:
Mit Stimmrecht | Pfarrer Markus Hoitz | |
Hubert Czaja | ||
Michael Dirkes | ||
Alexander Goll | ||
Heinz Werner Hermanns | ||
Gerd Mainzer | ||
Dr. Adrian Overberg | ||
Jens Trasberger | ||
Georg Wagner |
Pfr. Markus Hoitz 1. Vorsitzender |
Heinz Werner Hermanns Geschäftsführer |